KLASSIFIKATION DER ITALIENISCHEN WEINE

Prädikatswein (“DOCG” Denominazione di Origine Controllata e Garantita)

Seit 1983 ist dies die höchste Stufe des italienischen Weinrechts, die nur wenigen Weinen vorbehalten ist; es gelten die strengsten gesetzlichen Vorschriften über die Produktion, z.B. ha-Erträge, Mindestalkoholgehalt, Mindestwert an Säure, Pflanzdichte, Ausbau und Lagerung; die Vergabe erfolgt nur nach einer geschmacklichen Prüfung durch Önologen.

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (“DOC” Denominazione di Origine Controllata)

So wird seit 1963 ein Gebiet mit bestimmtem Weinstil auf bestimmte Weise definiert; es gibt Vorschriften über zugelassene Rebsorten und Grenzen der Anbaugebiete. Teilweise überschneiden sich verschiedene DOC-Gebiete.

Landwein (“IGT” Indicazione Geogafica Tipica)

IGT heißt die 1992 eingeführte, an vielen Orten erst später in Kraft getretene Kategorie für regionale Landweine. Rebsorten, Jahrgang und Region sind auf dem Etikett vermerkt.

Tafelwein (“Vino da Tavola”)

Weine ohne besondere Qualitätsmerkmale, ohne Jahrgang und Herkunftsbezeichnung. Diese Weine können ebenfalls eine gewisse Qualität und Ursprünglichkeit besitzen.