1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Warenlieferungen und sonstige Leistungen an Unternehmer und Verbraucher (im weiteren „Käufer“ genannt) durch BAROLISTA Weinimport – Prodomus Barolista GmbH (im weiteren „Barolista“ genannt), auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als sie mit denen von BAROLISTA übereinstimmen, auch wenn BAROLISTA nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn BAROLISTA schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt.
1.3. Mit der Abgabe einer Bestellung oder der Registrierung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
2. GÜLTIGKEIT
2.1. Das von BAROLISTA in Katalogen, Angeboten und auf unserer Internetseite enthaltene Waren- und Leistungsangebot ist freibleibend. Das Vertragsverhältnis zwischen BAROLISTA und dem Kunden kommt mit ausdrücklicher Bestätigung der Bestellung (“Auftragsbestätigung”) rechtswirksam zustande. Alle angegebenen Preise werden mit Veröffentlichung eines neuen Kataloges oder Angebotes ungültig. Die Gültigkeit der angebotenen Preise bezieht sich nur auf den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Warenbestand.
3. PREISE
3.1. Die Preise gelten ab Enoteca, Alliiertenstrasse 12, 1020 Wien ohne Abzug.
3.2. Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.
3.3. Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
3.4. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist die BAROLISTA berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
3.5. Von der gültigen Preisliste abweichende Preise müssen schriftlich vereinbart werden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen von einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Monaten, die Preise bei Kostensteigerungen anzugleichen
4. ZAHLUNG
4.1. Unsere Rechnungen und alle Nebenspesen sind binnen 21 Tagen nach Erhalt der Lieferung rein netto fällig. Subskriptionsrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt fällig. Bestellungen aus dem Ausland können grundsätzlich nur per Vorauszahlungen oder Kreditkarte erfolgen.
4.2. Werden mehrere Waren gleichzeitig bestellt, so ist der Kaufpreis für alle bestellten Waren vorab zu begleichen. Sollte binnen dieser Frist nicht bezahlt werden, ist der Vertrag grundsätzlich nicht gültig zustande gekommen, wobei BAROLISTA die Möglichkeit hat, binnen einer Woche zu erklären, dass sie weiterhin lieferbereit ist.
4.3. Der Kaufvertrag ist mit der Bezahlung der Ware (samt Nebenkosten) aufschiebend bedingt. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist der Vertrag automatisch hinfällig, außer BAROLISTA gibt binnen einer Woche ab Zahlungstermin bekannt, dass sie weiterhin erfüllen möchte und auf Bezahlung besteht.
4.4. Sollte BAROLISTA ausnahmsweise vor Bezahlung der Ware liefern, so verbleiben die Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum von BAROLISTA.
4.5. Zahlungen an das Personal von BAROLISTA werden nur anerkannt, wenn diese mit einem Kassabon bestätigt werden.
4.6. Erstlieferungen erfolgen gegen Vorkasse wenn nichts anderes vereinbart wurde.
4.7. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 21 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Fall des Verzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 6 % punkten, jeweils über dem gültigen Basiszinssatz zu zahlen.
4.8. Wird eine fällige Rechnung trotz schriftlicher Mahnung nicht vollständig beglichen, haftet/en gesamtschuldnerisch der/die Geschäftsführer der säumigen Gesellschaft persönlich und unbeschränkt (Ausfallhaftung).
4.9. Zahlungen haben nur auf unser Bankkonto zu erfolgen. Banklastschriften, Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur nach Vereinbarung und spesenfrei angenommen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht Inkasso berechtigt.
5. AUFRECHNUNG
5.1. Der Käufer kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. LIEFERUNG
6.1. BAROLISTA nimmt Aufträge per Fax oder E-Mail entgegen. Die Bestellzeiten können von BAROLISTA entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw. im Internet von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung kann der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.
6.2. Die Lieferung erfolgt durch BAROLISTA oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist BAROLISTA berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie beispielsweise die frustrierten Transportkosten, zu verrechnen.
6.3. Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. BAROLISTA behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von BAROLISTA nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von BAROLISTA nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von BAROLISTA, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von BAROLISTA ), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt.
6.4. BAROLISTA ist in den in Punkt 6.3 genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von BAROLISTA zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.
6.5. BAROLISTA ist zur Teillieferung berechtigt, soweit sie dem Käufer zumutbar ist. Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
6.6. Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen, und stimmt BAROLISTA dem schriftlich zu, oder zahlt der Kunde die Ware nicht binnen angemessener Frist, so hat BAROLISTA bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Mindestschadenersatz (“Stornogebühr”). Bei einer Bestellware hat der Käufer als pauschalierten Schadenersatz den Preis der bestellten Ware zu bezahlen. BAROLISTA ist jederzeit berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schadenersatz zu verlangen.
6.7. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. BAROLISTA behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch BAROLISTA wirksam werden.
6.8. Sollte der Jahrgang der bestellten Ware nicht verfügbar sein, so sind wir berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Käufer den Nachfolgejahrgang zu liefern, sofern dieser Preisgleich ist. Ist der Kaufpreis höher, wird der Käufer umgehend informiert.
7. VERSAND
7.1. Ab einem Bruttowarenwert von 150 € für Konsumenten innerhalb von Österrrich übernimmt BAROLISTA die Kosten der Zustellung. Für Lieferungen ins Ausland werden die tatsächlich anfallenden Zustellkosten in Rechnung gestellt.
7.2. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Gegenüber Unternehmern erfolgt der Versand auch auf Gefahr des Käufers, dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Sofern der Käufer keine besonderen Anweisungen erteilt, können wir die Versendungsart frei bestimmen.
7.3. Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt erschwert, sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Der Käufer wird hierüber unverzüglich unterrichtet.
8. GEFAHRENÜBERGANG
8.1. Bei Zustellung der Ware durch BAROLISTA erfolgt die Übergabe unabhängig von den für die Lieferung vereinbarten Zahlungskonditionen mit Versendung auf den Kunden über.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von BAROLISTA bis zur vollständigen Bezahlung.
9.2. Der Käufer, der Unternehmer ist, ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen und gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab.
9.3. Be- und Verarbeitung noch in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets für uns, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus entstehen.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von BAROLISTA sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.
10.2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel BAROLISTA unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.
10.3. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
10.4. BAROLISTA erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.
10.5. Optische Mängel am Zustand der Flaschen stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar und berechtigen den Käufer nicht zur Mängelrüge, das gilt insbesondere für den Zustand des Etiketts, der Kapsel sowie den Füllstand in der Flasche. Auf Wunsch teilt BAROLISTA dem Käufer vor Beauftragung und Versand gerne den genauen Zustand der Flaschen mit oder übersenden ein Bild per E-Mail.
10.6. BAROLISTA haftet in branchenüblicher Weise weder für “korkkranke” Flaschen, da Korkfehler ein unvermeidliches Risiko darstellen, für das auch die Produzenten keine Gewährleistung übernehmen. Weiters wird nicht für geschmackliche farbliche, materialmäßige Fehler sowie der mustermäßige Übereinstimmung oder sonstigen Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware gehaftet. Im Einzelfall prüft BAROLISTA jedoch Kulanzregelungen. Voraussetzung ist, dass der Käufer zumindest zwei Drittel des Falscheninhalts und den Korken an BAROLISTA zeitnahe zur Prüfung übermittelt.
10.7. Nach erfolgter Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
10.8. Nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Kunden stellt insbesondere Glasbruch keinen Grund für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden dar.
11. SUBSKRIPTION
11.1. Zusätzlich zum laufenden Warenangebot bietet BAROLISTA Weine in Subskription an. Die Weinsubskriptionen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Subskriptionrechnung zur Zahlung fällig, die Auslieferung erfolgt im der Regel erst einige Monate / Jahre später. Die genauen Termine sind den entsprechenden Angeboten zu entnehmen. Sollte BAROLISTA wegen Ausfall des Vorlieferanten, Lager- oder Transportbruch oder Diebstahl, den Wein nicht liefern können, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, nicht aber auf die Lieferung des Weines.
11.2. Teillieferungen aus Subskriptionsbestellungen sind nicht möglich. Subskriptionsrechnungen werden mit dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Umsatzsteuer Satz fakturiert. Vorbehaltlich dem gesetzlich gültigen Satz zum Zeitpunkt der Auslieferung, ggf. erfolgt eine Nachberechnung.
11.3. Die Auslieferung wird dem Käufer telefonisch oder schriftlich avisiert.
12. HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZ
12.1. BAROLISTA haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.
12.2. Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.
13. JUGENDSCHUTZ
13.1. Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist BAROLISTA berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (zB. Kosten der Zustellung).
14. EDV-VERARBEITUNG UND KUNDENDATEN
14.1. Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.
15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
15.1. Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für BAROLISTA als auch den Käufer Wien.
15.2. Die Vertragsparteien vereinbaren für alle wie immer gearteten Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis und auch für Streitigkeiten wegen des Nichtzustandekommens oder der Auflösung dieses Vertrages aus welchen Gründen auch immer die ausschließliche örtliche und sachliche Zuständigkeit des Handelsgericht Wien.
15.3. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages oder eine nachträglich Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine diesen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende, nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung vereinbart.